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Leitbild für ganzheitlich denkende und tätige Zahnärzte (SGZM)
1. Definitionen
2. Komplementäre, diagnostische Testverfahren
3. Richtlinien für eine Herd- und Störfeld- bzw. Amalgamsanierung
4. Ganzheitliche Prophylaxe
5. Patientenführung
6. Aus- und Weiterbildung
7. Dokumentation
1. Definitionen
Ganzheitliche Zahnmedizin bzw. komplementäre Zahnmedizin bedeutet Zahnmedizin nach den Regeln der Schulmedizin unter Berücksichtigung der bekannten energetischen Beziehungen der sog. Odontome zum übrigen Organismus ( Zahn-Organ-Beziehungen ) zu betreiben . Es bedeutet im weiteren die Zusammenführung von schulmedizinischem Können, naturheilkundlichem Wissen und spezifischen Naturheilverfahren zu einem individuellen Konzept, welches zwangsläufig subjektiv ist und von der Erfahrung des Behandlers abhängig ist. Innerhalb dieses ganzheitlichen Denkgebäudes gibt es viele verschiedene Wege. Fundament dieses ganzheitlichen Gebäudes sind die Grundkenntnisse energetischer Zusammenhänge im Organismus, wie es uns die Akupunktur lehrt, Kenntnisse der Wirkungsweise homöopathischer Medikamente aufgrund nichtmateriell- informativer Eigenschaften und die Kenntnisse über das sog. Grundsystem nach Pischinger, welches den Brückenschlag zur wissenschaftlichen Medizin darstellt.
Ein ganzheitlicher Befund ergänzt den schulmedizinischen Befund durch zusätzliche Erkenntnisse der angewandten additiven Methoden unter Respektierung der Einheit Körper-Geist-Seele. Von entscheidender Bedeutung ist hier die Beurteilung einer Störung der Regulationsfähigkeit (= Fähigkeit des Organismus sich selber stabil zu halten bzw. sich selber zu regenerieren; Homöostase ) infolge von Schwermetallen, Geopathie, elektromagnetischen Feldern, Okklusionsstörungen, Herden und Störfeldern, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, chemischen Noxen, Impfbelastungen, psychischen Störungen u.a.m..
2. Komplementäre, diagnostische Testverfahren
Die folgende Aufzählung gilt unter dem Vorbehalt einer ständigen Ergänzung und in Anlehnung an die Ausbildungsordnung der SGZM . Es ist sinnvoll mindestens drei der erwähnten Methoden in gegenseitiger Ergänzung anzuwenden.
- Bioelektrische Funktions-u.Regulationsdiagnostik ( Decoderdermografie u.a.m.)
- Bioenergetische Verfahren ( BIT, Kinesiologie u.a.m.)
- Elektroakupunktur/VEGA Test
- Auriculomedizin /RAC
- Neuraltherapeutischer Test
- Psychologische Tests
- Messung intraoraler galvanischer Spannungen, Ströme und Widerstände
3. Richtlinien für eine Herd- und Störfeld- bzw. Amalgamsanierung
Im Allgemeinen erfolgt eine Sanierung nach individuell erarbeiteter Diagnose unter Berücksichtigung schulmedizinischer Kriterien. Von entscheidender Bedeutung für den Zeitpunkt und den zeitlichen Ablauf der Behandlung ist die Frage der Regulationsfähigkeit des Patienten. Toxische, allergische und energetisch-informative Belastungen müssen auseinander gehalten werden. Eine geeignete unspezifische Vorbehandlung soll die energetische und regulatorische Situation des Patienten nach Möglichkeit soweit verbessern, dass er die systemische Zusatzbelastung, die er während der Sanierung erleidet, ohne bleibenden Schaden auffangen kann. Während einer Sanierung ist der Regulationsfrage besonders Beachtung zu schenken und eine entsprechende Begleittherapie individuell anzupassen. Anschliessend wird eine spezifische Ausleitungstherapie durchgeführt und zusätzlich eine vertiefte komplementärmedizinische Therapiephase zur Wiederherstellung der physischen, energetischen und informativen Integrität des Organismus eingeleitet, wobei auch Co-TherapeutInnen eingesetzt werden können/sollen.
Es ist eines der Ziele der SGZM, diese Richtlinien und Begleittherapien in ihrem Aus- und Weiterbildungsprogramm an interessierten ZahnärztInnen zu vermitteln. Das Kursprogramm und detailierte Angaben zu den Richtlinien finden Interessierte auf unserer Homepage: www.sgzm.ch .
4. Ganzheitliche Prophylaxe
In Ergänzung der schulmedizinischen Aspekte werden folgenden Kriterien besondere Aufmerksamkeit geschenkt:
- Ernährungslenkung, Erhaltung einer gesunden Darmflora
- Fluoridapplikation im Schmelzbereich tolerieren, fluoridarme Praxis anstreben
- keine endodontischen Behandlungen bei Chronischkranken, bei Gesunden nur nach umfassender Aufklärung
- Austesten endodontisch behandelter Zähne auf Belastung vor Anfertigung der Suprakonstruktion
- Materialien: kein Amalgam, kein Cadmium (Kunststoffe), kein Palladium.
- Möglichst nur eine Metall-Legierung verwenden, generell vorher austesten (generelle, bleibende Metallsensibilisierung möglich !); metallfreie Praxis anstreben ( neue Keramiken, Zirkonoxyd u.a.m. ; neue Techniken wie CAD usw.)
- Implantate : Indikation sehr restriktiv handhaben, nur bei regulationsfähigen Patienten, volle Aufklärung des Patienten über z.B. Meridianbezüge
- Kieferorthopädie unter Respektierung ganzheitlicher Aspekte (Bionator).
5. Patientenführung
Eine umfassende Information des Patienten über seine ganzheitliche Situation wird angestrebt. Dies erfordert neben genügend Unterlagen ( z.B. OPG, Decoder usw. ) vor allem einen vermehrten Zeitaufwand. Eine dadurch erwirkte Motivation des Patienten ist eine conditio sine qua non für das Erreichen des ganzheitlichen Sanierungs- bzw. des umfassenden ganzheitlichen Therapieziels. In jeder Phase der Behandlung ist die Patientensituation in physischer, psychischer und sozialer Hinsicht zu respektieren.
In Zukunft ist eine Zusammenarbeit mit Aerzten, Naturheilpraktikern und weiteren Co-Therapeuten gleicher Denkweise anzustreben (Netzwerk), um dem Patienten ein möglichst optimales, ganzheitliches Behandlungskonzept zu ermöglichen.
6. Aus- und Weiterbildung
Die Gesellschaft hat eine breit gefächerte Ausbildungsordnung im Bestreben die primär einseitige, schulmedizinische Ausbildung zu erweitern. Aus Gründen der Qualitätskontrolle besteht eine Weiterbildungspflicht. Die SGZM strebt den Anschluss an komplementärmedizinische Aerztevereinigungen an.
7. Dokumentation
Die Gesellschaft ist bestrebt, für die ganzheitlich arbeitenden Zahnärzte/innen eine ständig zu ergänzende Sammlung von Formularen bereitzustellen. Dies bedingt die Mitarbeit aller.
Im speziellen werden bald angeboten:
- Leitlinien für Diagnose und Therapie
- Patientenmerkblätter
- Forensisches Infoblatt
- Anamnesebogen
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